Polen will Kinderschänder „kastrieren“

„Schwanz ab“ fordert manch einer am Stammtisch, wenn es um die gerechte Strafe für Kinderschänder und andere Sexualstraftäter geht. Ganz so drastisch sind die Maßnahmen nicht, die in unserem Nachbarland Polen nun Gesetz werden sollen. Mit der zwangsweisen chemischen Kastration, bei der Medikamente zur Dämpfung des Sexualtriebs verabreicht werden, hat das EU-Land dennoch einen Vorstoß gemacht, der hierzulande wohl undenkbar wäre.

Laut BBC-Berichten und einer Presseerklärung der polnischen Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk haben die Minister für Gesundheit und Justiz in der vergangenen Woche eine Gesetzesvorlage auf den Tisch gelegt, die im Parlament mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. 400 Abgeordnete stimmten dafür, zwei enthielten sich der Stimme und nur einer votierte dagegen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der polnische Senat zustimmen, was jedoch als Formsache gilt. Laut einer Umfrage der konservativen Tageszeitung „Dziennek“ sind 84 Prozent der Bevölkerung mit dem neuen Gesetz einverstanden.

Tritt es in Kraft, würden verurteilte Pädophile und Inzesttäter auch gegen ihren Willen einer so genannten chemischen Kastration unterzogen, bei der sie Medikamente schlucken müssen, die bestimmte Sexualhormone blockieren und damit den Trieb dämpfen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein entsprechendes Gutachten eines Psychiaters oder Sexualforschers vorliegt. Von der Zwangsmaßnahme wären alle diejenigen betroffen, die Kinder unter 15 Jahren oder nahe Verwandte vergewaltigen. Gleichzeitig würde die bisherige Höchststrafe für die Vergewaltigung Minderjähriger von 12 auf 13 Jahre herauf gesetzt. Bereits der Versuch, die Pädophilie zu rechtfertigen, könnte mit zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, ebenso wie Versuche, Kinder unter 15 Jahren durch das Internet zu verführen.

Wie der Spiegel online berichtet, sind viele EU-Politiker von dem Vorgehen der Polen „entsetzt“.  Allerdings fehle der EU die rechtliche Grundlage, um das „brachiale Gesetz“ zu verhindern. Was Viele nicht wissen: Auch in Deutschland, Schweden, Großbritannien, Dänemark und der Schweiz ist die „Kastration“ von Sexualstraftätern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind hierzulande im Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsarten festgelegt. Straftäter müssen dabei in die Behandlung einwilligen, sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die Behandlung erfolgt immer zusammen mit einer zielgerichteten Psychotherapie.

Nachtrag vom 23.10.09: Wie erwartet hat der Senat das Gesetz gebilligt – es gab lediglich eine Enthaltung

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